Teilnahmebedingungen Instagram-Gewinnspiel

1. Veranstalter, Geltungsbereich und Anerkennung der allgemeinen

Teilnahmebedingungen

(1) Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für die Teilnahme an den sh:z Event GmbH Gewinnspielen, welche von der NOZ/mh:n MEDIEN Gruppe veranstaltet werden. Die Gewinnspiele werden nicht von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert und stehen in keiner Verbindung zu Instagram. Der Empfänger*, der von den Teilnehmern bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, sondern die sh:z Event GmbH. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind nicht an Instagram, sondern direkt an die sh:z Event GmbH über info@caravan-und-co.de zu richten.

(2) Die Gewinnspiele werden von der sh:z Event GmbH, Fördestraße 20, 24944 Flensburg, Deutschland veranstaltet. Sofern ein Kooperationspartner der sh:z Event GmbH  Mitveranstalter ist, wird dieser jeweils ausdrücklich genannt. Mitteilungen an die sh:z Event GmbH erfolgen via E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: info@caravan-und-co.de

(3) Mit der Teilnahme an einem der Gewinnspiele, welche die sh:z Event GmbH in ihren Angeboten veranstaltet, erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen an.

 

2. Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Es können sowohl öffentliche als auch private Instagram-Profile am Gewinnspiel teilnehmen.

(2) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der NOZ/mh:n MEDIEN Unternehmensgruppe, Mitarbeitende der GROW, Mitarbeitende von Kooperationspartnern des jeweiligen Gewinnspiels und alle Personen, welche mit der Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Angehörige (§15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.

(3) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht an den Kauf einer Ware, einer Dienstleistung, einer Spende oder Vergleichbares gebunden.

 

3. Ablauf des Gewinnspiels

Während des Ostergewinnspiels 2025 wird ab dem 07.04.2025 ein einmaliger Beitrag auf dem caravanundco Instagram Profil veröffentlicht, der ein Beitrag zum Thema Ostern beinhaltet. Der Gewinner wird den darauffolgenden Freitag, den 18.04.2025 bekannt gegeben, was auch das Ende des Gewinnspiels markiert.

Gewinnen kann jeder Teilnehmende, der:

1. den Gewinnspiel-Beitrag liked,

2. dem offiziellen Account der CARAVAN und CO folgt,

3. unter dem Gewinnspiel-Beitrag kommentiert warum die Person zum Tanz in den Mai möchte und

4. die Person markiert hat, mit der sie dahin möchte.

 

4. Gewinner-Benachrichtigung

Das Personal-Team der NOZ/mh:n Mediengruppe bestimmt die Gewinner unter allen Teilnehmern und veröffentlicht die Namen der Gewinner über den offiziellen Account der CARAVAN und CO. Die sh:z Event GmbH behält sich vor zu entscheiden, ob der Gewinn kostenfrei per Standardversand an eine Adresse der Bundesrepublik Deutschland versendet wird oder von dem Gewinner oder eines vom Gewinner Bevollmächtigen am Hauptstandort (Fördestraße 20, 24944 Flensburg) abgeholt werden soll. Der Zugang für den Gewinn des Online-News Abos wird per Brief/E-Mail an den Gewinner übermittelt.

 

5. Gewinn

Bei Sachpreisen ist eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Der Gewinnanspruch erlischt bei Nichterreichbarkeit des Gewinners, bei ausbleibender Rückmeldung des Gewinners oder bei Nichtannahme des Gewinns durch den Gewinner nach Ablauf von 21 Tagen, gerechnet ab der ersten Veröffentlichung des Gewinners durch die sh:z Event GmbH. Der in der Gewinnspielbeschreibung der sh:z Event GmbH bildlich präsentierte Gewinn, ist nicht zwingend mit dem zu gewinnenden Gegenstand identisch. Abweichungen insbesondere in Modell, Farbe und Ausstattung u. ä. sind möglich.

 

6. Ausschluss von Teilnehmern

Die sh:z Event GmbH behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen.


7. Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns

Stellt die sh:z Event GmbH nachträglich fest, dass die Teilnehmer einem im Sinne von Ziff. 5 zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne der Ziff. 2 war, kann die sh:z Event GmbH diesen von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen.

 

8. Veröffentlichung von Namen; Promotion

Die  sh:z Event GmbH darf den Namen bzw. den Instagram-Namen des Gewinners öffentlich auf Instagram und Facebook oder auf den Internetseiten der CARAVAN und CO bekanntgeben. Der Gewinner verpflichtet sich, in vertretbarem Rahmen kostenfrei für Audio-, Foto-, Bild- und Textpromotion im Hörfunk, Internet oder gedruckten Veröffentlichungen zur Verfügung zu stehen und willigt einer dem Gewinnspielverlauf zweckgebundenen, entsprechenden Veröffentlichung seines Beitrages, in Wort, Bild oder Text, ein.

(3) Die sh:z Event GmbH wird bei der Verwendung des Bildes in geeigneter Weise den Urheber kenntlich machen, soweit dies unter Berücksichtigung der konkreten Verwendungsform tunlich ist.

(4) Die Verwendung von fremden Bildern, etwa aus dem Internet oder von Stockphoto-Anbietern, ist ausdrücklich nicht gestattet.

(5) Die sh:z Event GmbH behält sich vor, Bilder zu löschen, die Beleidigungen, Rassismus und Hasspropaganda, Pornografie und Obszönitäten, Gewaltaufrufe gegen Personen, Institutionen oder Unternehmen enthalten bzw. darstellen.

(6) Mit der Annahme des Gewinns willigt der Gewinner ein, dass wir seinen Namen zu Werbezwecken verwenden dürfen.

 

10. Haftung des Teilnehmers

(1) Wenn der Teilnehmer Kommentare hochlädt, garantiert er, dass er keine Inhalte übersenden wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.

(2) Der Teilnehmer stellt der sh:z Event GmbH von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Fotos/Kommentaren resultieren, die der Teilnehmer verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

(3) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der Teilnehmer Instagram von jeder Haftung frei.

 

11. Haftung der sh:z Event GmbH

(1) Die sh:z Event GmbH haftet nicht für falsche Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, inklusive etwaiger Kooperationspartner von der sh:z Event GmbH geäußert und verbreitet werden und die mit der Verbreitung von Informationen zum Gewinnspiel im Zusammenhang stehen.

(2) Die sh:z Event GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass alle Verlinkungen und Verweise, die im Rahmen des Gewinnspiels getätigt werden richtig bzw. vollständig sind.

(3) Die sh:z Event GmbH haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, die sh:z Event GmbH bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten sowie von vorsätzlichem Handeln.

 

12. Abbruch Gewinnspiel

Die sh:z Event GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen die sh:z Event GmbH zu.

 

13. Verhältnis schriftliche Angaben / schriftliche Teilnahmebedingungen

Weichen schriftliche Angaben auf der Webseite oder Instagram-Seite inhaltlich von den vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen ab, so gelten bezüglich der abweichenden Angaben ausschließlich die Regelungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen.

 

14. Änderung der Teilnahmebedingungen

Die sh:z Event GmbH behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern.

 

15. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels gespeichert und genutzt. Eine unberechtigte Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Ebenso eine Nutzung für Werbezwecke. Nach Abschluss des Gewinnspiels werden die Daten der Teilnehmer unverzüglich gesperrt und innerhalb der technisch vorgegebenen Routinen anschließend gelöscht. Es steht jedem Teilnehmer frei, seine Teilnahme am Gewinnspiel sowie seine Einwilligung zur Speicherung und Verwendung seiner Daten zu widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an info@caravan-und-co.de. Mit der Löschung der Daten ist die Teilnahme am Gewinnspiel und einer ggf. nachfolgenden Verlosung ausgeschlossen.

 

16. Gewinnspielanbieter

Anbieter des Gewinnspiels:

sh:z Event GmbH

Fördestraße 20

24944 Flensburg

Deutschland

Telefon: +49 800 2050 7100

Internet: www.caravan-und-co.de

Geschäftsführer:

Stefan Berthold

Eintragung:

Registergericht Flensburg, HRB 16999 FL

 

17. Instagram-Disclaimer

Sofern Gewinnspiele auf Instagram nicht mittels einer Instagram-Applikation

ausgeführt werden, gilt Instagram ausdrücklich weder als Ansprechpartner noch als

in irgendeiner Weise in Zusammenhang stehend mit dem Gewinnspiel.

 

18. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Abweichungen von diesen Teilnahmebedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit

der Schriftform. Das gleiche gilt hinsichtlich der Abbedingungen des

Schriftformerfordernisses.

(3) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig,

unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen

wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei

Vorliegen einer Regelungslücke.

(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Flensburg, soweit eine Vereinbarung

hierüber zulässig ist. Ansonsten gilt der Sitz bzw. Wohnsitz der beklagten Partei.

(5) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stand April 2025